Erfolgreich durch Personalmanagement

Gesetzesänderungen im AÜG

Mittwoch, 26. April 2017
18:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Rathaus Wallenhorst
Rathausallee 1, 49134 Wallenhorst

Begrüßung:
Bürgermeister Otto Steinkamp und Wolfgang Knop von "Wir für Wallenhorst" - Marketing e.V.

Einführung und Moderation:
Uta Schrader
Coaching und Personalarbeit Schrader Wallenhorst

Vortrag und Diskussion:
Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Stephan Beume
Rechtsanwälte Dr. Heise & Beume

Der Gesetzgeber beabsichtigt, mit dem zum 01. April 2017 kommenden Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Scheinwerkverträge und verdeckte Zeitarbeit zu bekämpfen. Der Einsatz von Zeitarbeitnehmern soll zukünftig stärker reglementiert werden und Verstöße unter Strafe stehen.
Selten wurde ein Gesetzesvorhaben schon vor Inkrafttreten so heftig kritisiert.
Nicht grundlos: Wie gerecht wird dieses Gesetz seinem gesetzgeberischen Zweck, bürdet es Unternehmen unkalkulierbare finanzielle Risiken auf und enthält darüber hinaus strafrechtlichen Sprengstoff?

Neue Gestaltungsmittel wie die Festhaltenserklärung und das Widerspruchsrecht erschweren die praktische Handhabung in der betrieblichen Praxis.
Welche Auswirkungen die Gesetzesänderung auf die Unternehmen haben wird Rechtsanwalt Stephan Beume aus der Praxis berichten und auf Ihre individuellen Fragen eingehen

Um Anmeldung bis zum 21. April 2017 wird gebeten.